veröffentlicht am 25.May.2009, 12:37Uhr

Zurzeit gibt es noch keinen Erlass zur Neuregelung der Altersteilzeit, allerdings wurde das Konzept in Schule NRW 09/2008 vorgestellt.
Erfasst sind die Geburtsjahrgänge bis zum 01. August 1952.
Wer von diesen Altersteilzeit in Anspruch nehmen möchte, muss unbedingt auf die Ermäßigungsstunden ab 55 verzichten!!
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