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Dienstag, 7. Februar 2012
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Mit Maibezügen:
Abschlagszahlung auf Besoldungserhöhung

Das Finanzministerium NRW hat zwischenzeitlich einen Erlass bekanntgemacht, der Abschlagszahlungen auf die
erhöhten Besoldungs- und Versorgungsbezüge regelt. Es ist vorgesehen, mit den Maibezügen rückwirkend auf die
ab 1. März beabsichtigte Besoldungserhöhung zu zahlen.

Ebenso liegt inzwischen ein Gesetzentwurf vor, der zum 01.03.2009 eine Erhöhung der Grundgehaltssätze um 20
€ und eine lineare Anpassung der so erhöhten Bezüge um 3 % vorsieht. Zum 01.03.2010 soll dann eine weitere
lineare Erhöhung um 1,2 % erfolgen. Damit bleibt NRW trotz aller Proteste dabei, den Tarifabschluss im Ergebnis
eingeschränkt auf die Beamten zu übertragen.

Chance auf Verbeamtung für Tarifbeschäftigte? Antrag stellen!

Die Verbeamtungspraxis des Landes Nordrhein-Westfalen stand durch Klagen einiger tarifbeschäftigter Lehrer und
Lehrerinnen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand (BVerwG 2c18.07 u.a.).
Nach den Pressemitteilungen, die zu diesem Urteil bereits vorliegen, ist die rechtliche Regelung zur Altersgrenze
bei der Verbeamtung für unwirksam erklärt worden. Die Richter haben jedoch auch erklärt, dass die
Verbeamtungsgrenze von 35 Jahren grundsätzlich Bestand haben kann, wenn sie gesetzlich geregelt ist.

Aus dem Schulministerium wurde mitgeteilt, dass inzwischen Arbeitsgruppen gebildet worden seien, um an einem
neuen Gesetz zu arbeiten, das die Forderungen des Bundesverwaltungsgerichts erfüllt. Mit dem neuen Gesetz sei
vor den Sommerferien zu rechnen.

Unabhängig von einer rechtlichen Wertung hat der vlbs immer wieder darauf gedrungen, die
Verbeamtungsaltersgrenze zumindest für die Berufskollegs, wie alle anderen Bundesländer, auf 45 oder 50 Jahre
dauerhaft anzuheben.

Nach wie vor ist jedoch unklar, welche Personengruppe genau von diesem Gerichtsurteil profitieren kann und ob
auch bereits abgeschlossene Alt-Fälle Berücksichtigung finden können.

Um eine mögliche Chance auf Verbeamtung nicht verstreichen zu lassen, empfehlen wir Ihnen dringend,
bei Ihrer Bezirksregierung einen Antrag auf Verbeamtung sofort zu stellen (vgl. Musterschreiben).

Bitte senden Sie je eine Kopie Ihres Antrages an die Geschäftsstelle des vlbs und Ihren Bezirkspersonalrat, damit
Ihr Verfahren entsprechend begleitet werden kann.

Bei Rückfragen stehen Ihnen Herr Wilhelm Schröder (Ausschuss Recht und Besoldung) und Frau
Ingeborg Müllers gerne zur Verfügung (über die vlbs-Geschäftsstelle in Düsseldorf).

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Steffens
Geschäftsführer

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