veröffentlicht am 22.February.2010 13:56

Rückwirkend: zwei Beurteilungen in dreijähriger Probezeit
Das Ziel ist unumstritten: Nur noch die sollen Lehrer werden, die diesen schweren Beruf gut erfüllen können und voll dazu motiviert sind.
Dies sollte spätestens vor der Verbeamtung auf Lebenszeit herausgefunden sein, deshalb gibt es künftig eine regelmäßige Probezeit von 3 Jahren und zwei dienstliche Beurteilungen während dieser Zeit. Dennoch ist die neue Bestimmung ein Ärgernis, da unausgegoren, da rückwirkend ab 1.4.2009, da sie im Text selbst Probleme aufwirft – zurecht – die verfahrensmäßig nicht gelöst sind (z.B. Wertung besonderer Leistungen der Lehrkraft), da über entsprechende Zuständigkeiten nicht entschieden ist und die Beurteilungsrichtlinien erst demnächst angepasst werden sollen. Ob diese Neuregelung im Kontext der weiteren Veränderungen, die alle dem Ziel dienen sollen, bessere Lehrkräfte in die Schulen zu bekommen, überhaupt nötig oder zum jetzigen Zeitpunkt notwendig ist, sei dahingestellt. Denn wer Studium, Eignungspraktikum und Vorbereitungsdienst durchlaufen hat, sollte spätestens zu Beginn der Probezeit, wenn er komplett selbstständig auf Schüler losgelassen wird, für den Lehrerberuf geeignet sein.
Dass dies alles zusätzliche Arbeit für Schulleitungen und Schulen bringt ohne eine Enlastung an anderer Stelle (z.B. A15-Stellen an Schulen) sei nur noch am Rande erwähnt. Dies auch im Hinblick auf die geplante Einführung eines Eignungspraktikums, für dessen Bewältigung den Schulen bei bis zu 5 Praktikanten nur insgesamt 1 Entlastungsstunde gegeben werden soll. Das genau ist Verlagerung von Verantwortung und Arbeit nach unten.
Verwaltungsgerichte: Neue Höchstaltersgrenze 40 nicht mehr zu beanstanden
In verschiedenen Entscheidungen ist die Klage von Lehrkräften auf Verbeamtung nach Überschreiten der (neuen) Höchstaltersgrenze von 40 Jahren abgewiesen worden, so durch die Verwaltungsgerichte in Düsseldorf, Aachen und Münster. Auch der Ausnahmevorschrift (§ 84 (2) LVO), wonach die Höchstaltersgrenze überschritten werden kann, wenn erhebliches dienstliches Interesse besteht, Bewerber als Fachkräfte zu gewinnen, will z.B. das Verwaltungsgericht Düsseldorf nicht folgen. Begründung: Allein die Tatsache, dass der Mangelfacherlass aufgehoben worden sei, bedeute, dass ein dringender Bedarf an Lehrern in den genannten Fächern nicht mehr bestehe. Damit bleibt es in NRW wohl bei rechtlich flankierten Wellenbewegungen in der Personalbeschaffung (Schweinezyklus) – leider auch auf Kosten von Lehrkräften, die sich im Vertrauen auf eine Lebenszeitverbeamtung für den Schuldienst NRW entschieden hatten. Andere Bundesländer wissen um den faktischen Lehrkräftemangel, z.B. in Metall- und Ellektrotechnik und Informatik – ob er nun per Erlass geregelt ist oder nicht - und sorgen mit einer Höchstaltersgrenze von 45 oder 50 Jahren dafür, dass der Unterrichtsausfall nicht noch größer wird.
DBB zu Beamtenpensionen - Fakten statt Vorurteile
Aus der aktuellen DIW-Studie über die Vermögensverteilung in Deutschland den Schluss zu ziehen, dass die Beamten überversorgt und die wohlhabendste Berufsgruppe überhaupt seien, ist aus Sicht des dbb Beamtenbund und Tarifunion faktisch falsch und unseriös. Mehrere wesentliche Unterschiede bleiben bei einem verkürzten Vergleich der Durchschnittswerte von Renten- und Pensionsansprüchen unberücksichtigt, erklärte der dbb Ende Januar 2010 in Berlin:
Ø Für einen korrekten Vergleich müssen die Arbeitslosen aus der Berechnung der Durchschnittsrente herausgenommen werden.
Ø Es bleibt unberücksichtigt, dass Pensionäre keinen Anspruch auf Betriebs- oder Zusatzrenten haben, was in der Privatwirtschaft durchaus üblich ist.
Ø Der höhere Aus- und Vorbildungsstand eines „durchschnittlichen“ Pensionärs muss berücksichtigt werden.
Ø Das Ruhegehalt der Beamten muss noch bis 2040 deutlich höher versteuert werden als die Renten.
Ø Pensionäre müssen die gerade im Alter steigenden Beiträge für ihre private Krankenversicherung aus ihrer Pension bestreiten.
dbb-Chef Peter Heesen: „Keinen dieser Faktoren zu berücksichtigen ist unseriös.
Wir plädieren seit langem für ein solides, kapitalgedecktes Versorgungssystem.
Die Beamten verzichten bei jeder Besoldungserhöhung auf 0,2 Prozent, damit die Dienstherren Versorgungsrücklagen bilden. Dieses Geld einfach in den Globalhaushalten von Bund und Ländern versickern zu lassen, ist fahrlässig.“
Hans-Jürgen Steffens
Geschäftsführer
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