Verband f�r Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs in NW e.V.


Wednesday, February 08, 2012
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So sehr bemüht sich die Landesregierung, die Lehrerarbeit am Berufskolleg attraktiver zu machen.

Anstatt den ausgehandelten Tarifabschluss umgehend 1:1 auch auf NRW und den Beamtenbereich zu übertragen, plant die Landesregierung den im Tarifabschluss beschlossenen Sockelbetrag von 40,--€ nur mit 20,--€ zu übertragen.

  • Die Begründung, dass nur beim TV-L das Leistungsentgelt entfalle, übersieht, dass die 1998 rechtlich für NRW ermöglichte Zahlung von Leistungselementen bei Beamten nie umgesetzt wurde.
  • Auch ist ein 40,--€-Sockel im TV-L-Bereich für angestellte Lehrerinnen und Lehrer nicht einmal der berühmte „Tropfen auf dem heißen Stein“! Bei gleicher Arbeit bedarf es gleicher Entlohnung, dies bedeutet, eine strukturelle Überprüfung der Besoldungseinstufungen im ersten Schritt, mit 20,--€ mehr wird man da wohl kaum auskommen! Die aktuelle Forderung unseres DBB: Zahlung mindestens des Sockelbetrages von 40,--€ für alle und 3 % rückwirkend ab dem 1. März 2009 und 1,2 % ab dem 1.3.2010.
  • Im Übrigen scheint der Lehrermangel an Berufskollegs in den Köpfen der Verantwortlichen in NRW noch nicht angekommen zu sein. Wie sonst ist es zu erklären, dass Baden-Württemberg zur Lehrergewinnung bereits im Oktober 2008 für Direkteinsteiger in den Mangelbereichen Metall- und Elektrotechnik Zulagen beschlossen hat, die zu einem um bis zu zwei Stufen höheren Entgelt führen. Dies bedeutet im Vergleich zu den anderen Bereichen eine monatliche Erhöhung der Bruttobezüge zwischen 600,--€ (gehobener Dienst) und 800,--€ (höherer Dienst). Hier werden die entscheidenden „Hard-Facts“ im Wettbewerb der Länder um knappen Lehrernachwuchs gesetzt, während NRW wohl noch glaubt, über Zeitungsannoncen mithalten zu können.

Nun soll wohl die Verbeamtungsaltersgrenze (nur) für Berufskollegs auf 40 Jahre angehoben werden. Aber auch in dieser Frage gibt es eine bereits mehrmonatige Diskussion und damit wenig Plan und Klarheit, zumal zehn Bundesländer längst die Grenze „45“ eingeführt haben, zwei (Hessen, Thüringen) sogar die Höchstgrenze „50“.

Der Beamtenstatus (mit der entsprechenden Gesamtentlohnungsregelung) ist ein wichtiges Argument, will man Seiteneinsteiger für das Berufskolleg gewinnen. Und die sind natürlich – nach mehrjährigen beruflichen Erfahrungen in der Wirtschaft – älter als „Direktdurchsteiger“. Der vlbs setzt sich deshalb, insbesondere für den Bereich Metall / Elektro und IT, für die Obergrenze „50“ ein.

Arbeitszimmer: Jetzt Bundesfinanzhof in München – Chancen wahren durch Einspruch

Nachdem das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in einem Urteil die Arbeitszimmer-Neuregelung zwar bestätigt, aber zugleich Zweifel geäußert hatte, ob das Steueränderungsgesetz 2007 mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist, muss nun der Bundesfinanzhof (AZ VI R 13/09) entscheiden. Zudem könnte auch beim Arbeitszimmer- wie schon bei der Entfernungspauschale – das „Nettoprinzip“ verletzt sein, wonach das Einkommen nur nach Abzug aller Erwerbskosten besteuert werden darf. Da aber in den Schulen für Lehrkräfte keine Arbeitszimmer zur Verfügung stehen, fallen Erwerbskosten durch die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts im häuslichen Arbeitszimmer an, letztlich sogar unabhängig davon, wie viel Zeit eine Lehrkraft tatsächlich im Arbeitszimmer verbringt. Experten raten daher das Arbeitszimmer 2007 und 2008 wie gewohnt abzurechnen. Da das Finanzamt dies nicht anerkennen wird, kann Einspruch eingelegt werden (Aktenzeichen siehe oben). Damit bleibt der Steuerbescheid in dem Punkt „Arbeitszimmer“ offen.

Weitere Infos unter www.vlbs.de (online Steuerrat für Mitglieder).

Hans-Jürgen Steffens
Geschäftsführer

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