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Thursday, March 11, 2010
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Altersteilzeit

Unbedingt sofort auf die

Altersentlastung ab 55 schriftlich verzichten!!!

 
Zurzeit gibt es noch keinen Erlass zur Neuregelung der Altersteilzeit, allerdings wurde das Konzept in Schule NRW 09/2008 vorgestellt.
Erfasst sind die Geburtsjahrgänge bis zum 01. August 1952.
Wer von diesen Altersteilzeit in Anspruch nehmen möchte, muss unbedingt auf die Ermäßigungsstunden ab 55 verzichten!!
 
Im Konzept des MSW steht:
 
„Für jedes Jahr in Altersteilzeit muss zuvor ein Jahr lang auf die Altersermäßigung, die den Lehrerinnen und Lehrern zwischen dem 55. und 59. Lebensjahr zusteht, verzichtet worden sein.“
 
und
 
„Lehrkräfte, die in Unkenntnis der Neuregelung bisher nicht auf die Altersermäßigung ab 55 verzichtet haben, können ihre Verzichtserklärung jedenfalls mit Wirkung vom 01. August 2009 abgeben.
Falls die Ansparleistung nicht mehr vollständig vor Beginn der Altersteilzeit erbracht werden kann, sollte es den betroffenen Lehrkräften ermöglicht werden, die noch fehlende Stundenzahl während der Arbeitsphase des Blockmodells oder zu Beginn des Teilzeitmodells durch zusätzliche Unterrichtsstunden nachzuholen.“
 
 
Hans-Jürgen Steffens                                                Ingeborg Müllers
Geschäftsführer                                                        Personalratsbeauftragte      

 

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Kategorie: Altersteilzeit
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